Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 100 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 100 SGB XII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 17.06.2015 – XII ZB 458/14Elternunterhalt: Übergang auf den Sozialhilfeträger in Höhe des fiktiven Pflegegelds als unbillige Härte bei unterbliebener Pflegeversicherung; Anspruchsübergang hinsichtlich der Unterkunftskosten des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt beziehenden Unterhaltsberechtigten; Berechnung der Steuerlast des Elternunterhaltspflichtigen bei Zusammenveranlagung mit seinem Ehegatten und Eingruppierung in Steuerklasse IIIZitiert von 5
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Änderungsverlauf
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02.12.2006 Ausfertigung
§ 100 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I 2670)
BGBl. 2006 I S. 2670
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