Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 100 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- BGH, 17.06.2015 – XII ZB 458/14Elternunterhalt: Übergang auf den Sozialhilfeträger in Höhe des fiktiven Pflegegelds als unbillige Härte bei unterbliebener Pflegeversicherung; Anspruchsübergang hinsichtlich der Unterkunftskosten des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt beziehenden Unterhaltsberechtigten; Berechnung der Steuerlast des Elternunterhaltspflichtigen bei Zusammenveranlagung mit seinem Ehegatten und Eingruppierung in Steuerklasse IIIZitiert von 5
1 Entscheidung zu § 100 SGB XII →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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